Landtagswahl und Bezirkswahlen 2018
Bekanntmachungen
Briefwahl
Antragsstellung
Wer sein persönliches Wahlrecht nicht im Wahllokal, sondern durch Briefwahl ausüben möchte, kann einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt (Einwohnermeldeamt) der Stadt Sulzbach-Rosenberg beantragen.
Briefwahlunterlagen können nur vom Wahlberechtigten persönlich beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wichtiger Hinweis: eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
Möglichkeiten der Antragsstellung
- mit dem vollständig ausgefüllten Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder per Fax zusammen mit Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- über den Online-Antrag auf dieser Internetseite oder über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
- mit formlosem Schreiben oder per Fax (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Versandanschrift, persönliche Unterschrift)
- per E-Mail (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Versandanschrift)
- persönlich im Wahlamt (Einwohnermeldeamt) der Stadt Sulzbach-Rosenberg
Fristen:
- Grundsätzlich bis Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr
- Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da nur Wahlbriefe zur Auszählung kommen, die spätestens am Wahltag, 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen.
Kosten:
- Anforderung der Briefwahlunterlagen kostenfrei. Bei schriftlicher Anforderung auf ausreichende Frankierung achten.
- Rücksendung des Wahlbriefs innerhalb Deutschlands kostenfrei.
- Rücksendung des Wahlbriefs aus dem Ausland entsprechend den Portogebühren des Landes ausreichend frankieren.
Ihr Ansprechpartner:
Weiterführende Links
- Landtagswahl: https://www.wahlen.bayern.de/lw2018/index.htm (extern)
- Bezirkswahl: https://www.wahlen.bayern.de/bezirkswahlen (extern)