Jugend­schöffen­wahl

Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen für die Sitzungsperiode 2024 – 2028

Das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach hat für die Sitzungsperiode des Jugendgerichts (2024 – 2028) geeignete Personen für die Wahl zum Jugendschöffen vorzuschlagen.

Aus den Vorschlägen, die beim Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach eingehen, erstellt der Jugendhilfeausschuss mit Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder die Vorschlagsliste. Der beim Amtsgericht Amberg gebildete unabhängige Wahlausschuss wählt daraus dann die Jugendschöffen aus.

Interessierte Bürger, die das Ehrenamt des Jugendschöffen übernehmen würden, können sich bis 31.03.2023 beim Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach, Schlossgraben 3, 92224 Amberg, mit dem dort zur Verfügung stehenden Formblatt melden. Telefonische Auskunft erteilt gerne das Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 09621 39 392 oder 381.

Weitere Informationen sowie das für die Bewerbung zu verwendende Formular finden Sie untenstehend.

Kontaktdaten:

Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach
Schlossgraben 3
92224 Amberg
Tel.: 09621 39-392 oder -381