Kategorie: Allgemein

Geänderte Verfahrensweise einer elektronischen Antragstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das […]

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